Chronik

Die Chronik des Wasserbeschaffungsverbandes Obernwöhren

Bis zum Jahre 1934 waren die Bewohner der Ortschaften Obernwöhren, Reinsen-Heidbrink, Hörkamp-Langenbruch, und Krebshagen auf Hausbrunnen angewiesen. Diese Brunnen hatten meist eine Teufe bis zu 14 m und auf manchen Grundstücken wurde man nicht fündig, außerdem entstanden Versorgungsprobleme in den trockenen Sommermonaten.

Durch den Abbau der Steinkohle wurde zusätzlich an manchen Stellen der Grundwasserspiegel gesenkt. Um den Wassermangel zu beheben, wurden Überlegungen eingeleitet, das Bornauquellwasser an der Bornauquelle im Bückeberg einzufassen. Um eine öffenliche Wasserversorgung bauen zu können, ist im Jahre 1933 eine Wasserleitungsgenossenschaft gegründet worden.

Wasserleitung Gedenktafel

Dieser Genossenschaft gehörten aus den Orten Obernwöhren 47, Hörkamp-Langenbruch 52, Krebshagen 58 und Reinsen-Heidbrink 30, also insgesamt 187 Grundbesitzer an.

Zur Finanzierung der Wasserversorgung wurde von der Genossenschaft ein Meliorationsdarlehn in Höhe von 83.000,– RM (Reichs Mark) bei der Deutsche Kreditanstalt in Berlin aufgenommen. Jedes Mitglied hatte eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. In Hand-Spanndienst entstand der Bornaubrunnen und die ersten Quellen wurden eingefaßt. Für den weiteren Leitungsbau hatte jedes Mitglied der Genossenschaft 75 m Rohrgraben auszuheben und nach der Rohrverlegung wieder zu verfüllen. Die Bauern übernahmen zusätzlich mit ihren Gespannen den Transport des Baumaterials. Die Rohrleitungen verlegte der in Obernwöhren ortsansässige Schmiedemeister Möhlmann.

Ein Hochbehälter, der 200 m3 Wasser speichern konnte, entstand in gemeinsamer Arbeit!

Als das Rohrnetz bis zur Ortschaft Krebshagen erweitert wurde, waren die Kräfte der am Bau beteiligten Männer überfordert. Es wurden Gespräche mit dem Landkreis und den Bürgermeistern der Orte geführt, damit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Unterstützung anlaufen konnten.

In der Sitzung vom 11.11.1934 konnte berichtet werden, daß die neue Wasserversorgung jetzt fertiggestellt war. Die Gesamtbaukosten betrugen nach Rechnungsabschluß 95.000,– RM. Für die Mehrkosten wurde eine zusätzliche Anleihe beim Landkreis Schaumburg-Lippe aufgenommen.

Am Sonntag, dem 02.12.1934, wurde die Einweihung im Hotel/Restaurant Oelkrug in Obernwöhren gefeiert. Alle Mitglieder, aber auch alle Personen, die mindestens 8 Tage kostenlos gearbeitet hatten, erhielten eine Einladung und jede berechtigte Person bekam 3 RM in Verzehrmarken.

Dieses waren Spenden von den am Bau beteiligten Lieferfirmen. Der Gastwirt August Schöttelndreier stellte 4 Musiker einschließlich deren Verpflegung und Getränke kostenlos zur Verfügung.

Schon bald nach der Einweihung erhob ein Mühlenbesitzer aus Lauenhagen Klage gegen die Wasserleitungsgenossenschaft wegen angeblichem Entzug seiner Wasserrechte. Es wäre nicht mehr genug Wasser in der Bornau, so daß er mehr elektrischen Strom einsetzen müsse, um noch mahlen zu können. Dieses sei ein Schaden für ihn. Das Wasser sei umsonst, Strom müsse er kaufen.

Als Beweis benannte er weitere Müller: Senne, Habichhorst 2, Dehne, Heidbrink 7, Sölter, Niedernmühle in Stadthagen, Nagel, Am Westerntor in Stadthagen, Tüting, Habichhorster Str.15 in Stadthagen und Wehling, Obernwöhren 14. Diese sollten Ihre Stromkosten vor dem Bau der Wasserleitung und danach in dem Verfahren offenlegen.

Die Klage wurde 1937 durch das Landgericht Bückeburg abgewiesen.

Wassergebühren wurden den Genossenschaftlern zunächst nicht abgefordert. Jeder Genosse hatte eine Belastung von 500 RM zu tilgen und die dafür festgesetzten Umlagen für Zinsen und Beiträge in monatlichen Raten an die zuständige Hebestelle zu entrichten. Erst in späteren Jahren wurden für Betrieb und Unterhaltung der Wasserleitung von allen Wasserabnehmern Beiträge erhoben. Die Festsetzung der Beiträge richtete sich nach Grundstücks- bzw. nach Betriebsgröße in Morgen (1 Morgen = 25 ar = 2.500 qm) und Personeneinheiten.

Wegen der guten Qualität des Bornauquellwassers, die Gesamthärte entspricht dem Wasser der Pilsener Urquelle in Böhmen, war die Schaumburger Brauerei Stadthagen in den Jahren 1936 bis zur Insolvenz in 2016 Mitglied der Genossenschaft und mit einer eigenen Leitung an das Versorgungsnetz angeschlossen.

Als die Zahl der Einwohner nach 1945 kräftig in die Höhe schnellte, waren weitere Anstrengungen nötig, um dem Wasserverbrauch gerecht zu werden. Neue Quellen wurden erschlossen und weitere Leitungen verlegt. Eine besonders starke Belastung war die im Jahre 1964 gebaute Aufbereitungsanlage mit dem neuen 1000 m3 Hochbehälter. Die Baukosten betrugen 600.000,– DM.

Das Leitungsnetz umfasst mittlerweile 25.000 m mit 550 Hausanschlüssen. Es werden ca. 2.500 Einwohner mit Frischwasser versorgt, dazu Gaststätten, Landwirtschaftliche Betriebe und der Gewerbepark „Alte Brauerei“ Stadthagen.

 

Die Leistung des Wasserversorgungsunternehmens wird durch die Jahresabnahmemenge bestimmt.

Sie ist bis jetzt ständig durch den weiteren Netzausbau, durch Versorgung zusätzlicher Neubaugebiete und allgemein höhere Bedarfsanforderungen der Haushalte gestiegen. Im Jahre 1934 wurden etwa 15.000 m³ Wasser pro Jahr an die Verbraucher abgegeben, 2018 waren es ca. 80.500 m³. Die gesetzlich bewilligte Wassermenge beträgt pro Jahr 130.000 m³.

Der Verband führt heute den Namen „Wasserbeschaffungsverband Obernwöhren“ mit Sitz in Stadthagen, Landkreis Schaumburg.

Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne der Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände – Wasserverbandsverordnung (WVVO) – vom 3. Sept. 1937 (RG Bl. I WS. 933) und ist Rechtsnachfolger der ehemaligen Wasserleitungsgenossenschaft Obernwöhren, Hörkamp – Langenbruch, Krebshagen und Heidbrink.

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen – dingliche Mitglieder- .