Satzungen
Die Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes
Aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) hat der Verbandsausschuss des Wasserbeschaffungsverbandes „Obernwöhren“ am 14.12.2017 die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Schaumburg veröffentlicht.
In der Satzung ist die Mitgliedschaft zum Verband geregelt und es sind die zum Verbandsgebiet gehörenden Ortsteile festgesetzt. Ferner sind Regelungen zu den Hausanschlüssen getroffen.
Weiterhin regelt die Satzung die Zusammensetzung der Organe (Ausschuss und Vorstand) deren Aufgaben.
Download der Satzungen als PDF-Datei:
Neufassung der Satzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 2/2018, ausgegeben am 28.02.2018
I. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 1/2019, ausgegeben am 31.02.2019
Redaktionelle Korrektur zur I. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 3/2019, ausgegeben am 29.03.2019
II. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 12/2020, ausgegeben am 30.12.2020
III. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 3/2022, ausgegeben am 31.03.2022
IV. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg vom 31.01.2023
V. Änderungssatzung des WBV / mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung des LK Schaumburg vom 02.01.2025
Weitere rechtliche Grundlagen
Bitte beachten Sie:
Sie verlassen jetzt unsere Webseite. Beim Anklicken der folgenden Links gelangen Sie auf eine Webseite, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind.
Gesetz über Wasser- und Bodenverbände:
Über diesen Link kommen Sie zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.03.1991.
Verordnung über die allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser:
Über diesen Link kommen Sie zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. vom 20.06.1980.