Satzungen

Die Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes

Aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) hat der Verbandsausschuss des Wasserbeschaffungsverbandes „Obernwöhren“ am 14.12.2017 die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Schaumburg veröffentlicht.

In der Satzung ist die Mitgliedschaft zum Verband geregelt und es sind die zum Verbandsgebiet gehörenden Ortsteile festgesetzt. Ferner sind Regelungen zu den Hausanschlüssen getroffen.

Weiterhin regelt die Satzung die Zusammensetzung der Organe (Ausschuss und Vorstand)  deren Aufgaben.

Download der Satzungen als PDF-Datei:

Neufassung der Satzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 2/2018, ausgegeben am 28.02.2018

I. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 1/2019, ausgegeben am 31.02.2019

Redaktionelle Korrektur zur I. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 3/2019, ausgegeben am 29.03.2019

II. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 12/2020, ausgegeben am 30.12.2020

III. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 3/2022, ausgegeben am 31.03.2022

IV. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg vom 31.01.2023

V. Änderungssatzung des WBV / mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung des LK Schaumburg vom 02.01.2025

Weitere rechtliche Grundlagen

Bitte beachten Sie:
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Gesetz über Wasser- und Bodenverbände:

Über diesen Link kommen Sie zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.03.1991. 

Verordnung über die allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser:

Über diesen Link kommen Sie zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. vom 20.06.1980.