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Einwilligungserklärung zur Nutzung der E-Mail-Adresse:
Die Mitglieder des Wasserbeschaffungsverbandes Obernwöhren (WBV) können ihre E‑Mail‑Adresse für die elektronische Kommunikation des Verbandes bereitstellen.
Dazu gehören insbesondere:
- Einladungen zu Sitzungen und Versammlungen
- Verbandsinformationen und organisatorische Mitteilungen
- Hinweise zur Wasserversorgung
- Informationen zu Störungen und Wartungsarbeiten
- Newsletter, sofern hierfür eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde
SEPA Lastschriftmandat:
Protokoll der Mitgliederversammlung:
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23.05.2026.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 12.06.2026 wird nach der finalen Unterzeichnung hier eingestellt.
Satzungen:
Aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) hat der Verbandsausschuss des Wasserbeschaffungsverbandes „Obernwöhren“ am 14.12.2017 die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Schaumburg veröffentlicht.
In der Satzung ist die Mitgliedschaft zum Verband geregelt und es sind die zum Verbandsgebiet gehörenden Ortsteile festgesetzt. Ferner sind Regelungen zu den Hausanschlüssen getroffen.
Weiterhin regelt die Satzung die Zusammensetzung der Organe (Ausschuss und Vorstand) deren Aufgaben.
Neufassung der Satzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 2/2018, ausgegeben am 28.02.2018
I. Änderungssatzung des WBV / Kostentarif ab 01.01.2018 / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 1/2019, ausgegeben am 31.02.2019
Redaktionelle Korrektur zur I. Änderungssatzung des WBV / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 3/2019, ausgegeben am 29.03.2019
II. Änderungssatzung des WBV / Kostentarif ab 01.01.2021 / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 12/2020, ausgegeben am 30.12.2020
III. Änderungssatzung des WBV / Kostentarif ab 01.01.2021 / Amtsblatt des LK Schaumburg Nr. 3/2022, ausgegeben am 31.03.2022
IV. Änderungssatzung des WBV / Kostentarif ab 01.01.2023 / Amtsblatt des LK Schaumburg vom 31.01.2023
V. Änderungssatzung des WBV / Kostentarif ab 01.01.2025 / Amtsblatt des LK Schaumburg vom 31.01.2025
Weitere rechtliche Grundlagen
Bitte beachten Sie:
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Antrag auf zurückgehaltene Wassermenge
Über diesen Link kommen Sie auf das Serviceportal der Stadt Stadthagen zum Antrag auf zurückgehaltene Wassermenge.
Wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung. Die Stadt meldet den Zwischenzähler an die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH.
Gesetz über Wasser- und Bodenverbände:
Über diesen Link kommen Sie zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.03.1991.
Verordnung über die allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser:
Über diesen Link kommen Sie zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. vom 20.06.1980.
